Logo-PaSteV Website

1. Was wird anerkannt?

Im Dokument Übersicht Anerkennung bekommt man einen schnellen Überblick, was alles anerkannt wird. Die genauen Richtlinien sind im Dokument Richtlinien zu finden.

Wichtiges zusammengefasst:

  • Bildschirmfoto 2015-12-22 um 01.28.58Berufspraxis von 7 Jahren (Beleg durch Ausstellungsdatum des Ausweises vom Passauer Tourismusverein)
  • Weiterbildungen bis 10 Jahre zurück
  • teilweise Berufs-/Studienausbildung (auch länger als 10 Jahre zurück)
  • erarbeitete Führungen, Vorstandstätigkeit, Publikationen, etc.
  • Man braucht KEINE Fremdsprachen für die Zertifizierung.
  • Es ist auch keine weitere schriftliche Prüfung erforderlich, da diese vom BVGD anerkannt ist. Ob eine „praktische“ in Anwesenheit von BVGD-Delegierten und DIN EN-Vertretern vom PassauerStadtFührer eV (zu selbst gewählten Themen) stattfinden muss, wird derzeit mit den Zuständigen des BVGD geklärt
  • Kosten entstehen nur für die 3 Pflichtseminare oder falls weitere Veranstaltungen besucht werden.

Mitglied im: