1. Was wird anerkannt?
Im Dokument Übersicht Anerkennung bekommt man einen schnellen Überblick, was alles anerkannt wird. Die genauen Richtlinien sind im Dokument Richtlinien zu finden.
Wichtiges zusammengefasst:
Berufspraxis von 7 Jahren (Beleg durch Ausstellungsdatum des Ausweises vom Passauer Tourismusverein)
- Weiterbildungen bis 10 Jahre zurück
- teilweise Berufs-/Studienausbildung (auch länger als 10 Jahre zurück)
- erarbeitete Führungen, Vorstandstätigkeit, Publikationen, etc.
- Man braucht KEINE Fremdsprachen für die Zertifizierung.
- Es ist auch keine weitere schriftliche Prüfung erforderlich, da diese vom BVGD anerkannt ist. Ob eine „praktische“ in Anwesenheit von BVGD-Delegierten und DIN EN-Vertretern vom PassauerStadtFührer eV (zu selbst gewählten Themen) stattfinden muss, wird derzeit mit den Zuständigen des BVGD geklärt
- Kosten entstehen nur für die 3 Pflichtseminare oder falls weitere Veranstaltungen besucht werden.