5. Antragsunterlagen abschicken
Ablauf der Zertifizierung:
- Überprüfung der Unterlagen durch den örtlichen Vereinsvorstand (Passau Stadtführer e.V.)
- Überprüfung durch die BVGD-Zertifizierungsstelle
- Bei fehlenden Unterlagen erfolgt keine Ablehnung, sondern die Möglichkeit, Fehlendes nachzureichen.
Die Zertifikats-Unterlagen können jeweils zum 15. Februar, zum 15. Juni oder zum 15. Oktober beim BVGD eingereicht werden. Danach beginnt jeweils die Prüfung der Unterlagen durch die Kommission. Diese wird nach drei Monaten (bzw. bei Einreichung zum 15. Okt. wegen der Feiertage nach vier Monaten) mit der Ausstellung des Zertifikats abgeschlossen. Voraussetzung ist, dass die eingereichten Anträge vollständig und korrekt sind. Zwischenzeitlich eingehende Anträge werden jeweils mit Beginn des nächsten Termins bearbeitet.